Rufen Sie uns an: 09282/9822-0

Ihre Mail richten Sie an: info@brett-einsiedel.de

Kanzlei Brett Einsiedel –
mehr als nur Steuerberatung

Die familiengeführte Kanzlei Brett-Einsiedel wurde 1963 gegründet. Wir stehen mittlerweile in der dritten Generation für kompetente und innovative Steuerberatung.

EHRLICH

Ehrlichkeit gegenüber unseren Mandanten und unter den Teammitgliedern ist unser höchstes Gut. Partnerschaftlich und auf Augenhöhe wollen wir gemeinsam Lösungen für Ihre Herausforderungen entwickeln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf den Einzelnen und richten uns nach seinen Bedürfnissen.

OFFEN

Wir sind als Organisation und Team immer offen für Neues. Diese Offenheit gilt gegenüber Technik und Fachwissen genauso wie gegenüber Menschen. Digitalisierung ist dabei ein Kernprozess den wir aktiv zur Fortentwicklung der Kanzlei gestalten. Wir empfinden uns dabei als Vorbild und geben unsere Erfahrungen an unsere Kunden weiter.

HELFEN

Wir helfen nicht nur unseren Mandanten bei Ihren Anliegen und Aufgaben rund um das Thema Steuern. Ein zentraler Aspekt ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung unter den Teammitgliedern bei den Herausforderungen des Arbeitsalltags. Wir sind füreinander da.
Denn gemeinsam werden wir mit den Mandanten oder im Team immer die beste Lösung für alle Beteiligten erreichen.

Informationen zu unserem Bereich Steuerberatung: für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Privatkunden helfen wir gerne.

Informationen zu unserem Bereich Gestaltungsberatung: Wir beraten Sie bei allen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Informationen zu unserem Bereich Digitale Buchhaltung: Sie scannen – wir buchen. So einfach geht Buchhaltung mit uns.

Informationen zu unserem Bereich Lohn-/Benefitberatung: Mitarbeiter motivieren – mit unserer BENEFITKARTE ganz einfach.

Informationen zu unserem Bereich Personalberatung: Mit uns finden Sie die richtigen Mitarbeiter, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Steuernews

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Berufsrechtsschutz: Versicherungsbeiträge können als Werbungskosten abgesetzt werden
  • Zweiter Haushalt eines Diplomaten im Ausland: Vom Dienstherrn als notwendig anerkannte 200-qm-Wohnung ist voll absetzbar

Informationen für Unternehmer

  • Aktualisierte Vordrucke: Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
  • Ausstellung von Rechnungen: Mehrsprachige Angaben erlaubt
  • Frage der Entstehung einer Steuerschuld: Fehlerhafte Umsatzsteuer auf Rechnungen an Endverbraucher
  • Gewerbesteuer: Einnahmen der Gemeinden steigen moderat an
  • Hinweise von der Oberfinanzdirektion: So funktioniert die Vorsteuerberichtigung
  • IOSS vs. Special Arrangement: Doppelbesteuerungsfalle bei Warensendungen aus Drittland
  • Im Nachgang zur Pandemie: Gewerbesteuer auf den Gewinn aus einem Testzentrum
  • NACE Revision 2.1: Neue Codes zur Klassifikation der Wirtschaftszweige
  • Statistisches Bundesamt: Beantragte Insolvenzen ziehen im Vergleich zum Vorjahr deutlich an
  • Steuerfrei trotz Umweg: Wenn innergemeinschaftliche Lieferungen plötzlich in ein Drittland gehen
  • Verrechnungspreise unter der Lupe: Mehr Klarheit bei Ausgleichszahlungen
  • Versicherungsschutz für Selbständige: Diese Versicherungsbeiträge lassen sich als Betriebsausgaben absetzen
  • Vorlagepflicht bei Außenprüfungen: Finanzamt darf E-Mails mit steuerlichem Bezug en bloc anfordern
  • Äußerer Betriebsvergleich: BFH stellt amtliche Richtsätze der Finanzverwaltung als Schätzungsgrundlage in Frage

Informationen für alle

  • Anonyme Anzeigen: Finanzamt muss Inhalte in der Regel nicht offenbaren
  • Außergewöhnliche Belastung: Entnahme und Lagerung von Eizellen als Krankheitskosten?
  • Außergewöhnliche Belastungen: Haartransplantation ist nur in Ausnahmefällen absetzbar
  • Außergewöhnliche Belastungen: Wie sich Kosten für ein Pflegeheim von der Steuer absetzen lassen
  • Bei mehreren Antragstellern: Gebühr für die Erteilung einer einheitlichen verbindlichen Auskunft
  • Einheitlich erteilte verbindliche Auskunft: Bei mehreren Antragstellern darf nur eine Gebühr erhoben werden
  • Einspruchsstatistik 2024: 68 Prozent der Einsprüche waren für Steuerzahler erfolgreich
  • Enkeltrick: Keine steuerliche Geltendmachung von Vermögensverlust aus Trickbetrug
  • Nacheheliche Ansprüche: Pauschalabfindung für Verzicht unterliegt der Schenkungsteuer
  • Statistisches Bundesamt: Preise für Wohnimmobilien ziehen wieder an
  • Steueränderungsgesetz 2025: Diese Maßnahmen sollen Bürger entlasten
  • Versäumte Revisionsbegründungsfrist: Keine Wiedereinsetzung bei Aktenbearbeitung des Berufsträgers am Tag des Fristablaufs
  • Vollstreckung: Wenn eine nichtpfändbare Forderung gepfändet werden soll
  • Überschuldung: Steuererstattung ist nicht vor Pfändung geschützt