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Kanzlei Brett Einsiedel –
mehr als nur Steuerberatung

Die familiengeführte Kanzlei Brett-Einsiedel wurde 1963 gegründet. Wir stehen mittlerweile in der dritten Generation für kompetente und innovative Steuerberatung.

EHRLICH

Ehrlichkeit gegenüber unseren Mandanten und unter den Teammitgliedern ist unser höchstes Gut. Partnerschaftlich und auf Augenhöhe wollen wir gemeinsam Lösungen für Ihre Herausforderungen entwickeln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf den Einzelnen und richten uns nach seinen Bedürfnissen.

OFFEN

Wir sind als Organisation und Team immer offen für Neues. Diese Offenheit gilt gegenüber Technik und Fachwissen genauso wie gegenüber Menschen. Digitalisierung ist dabei ein Kernprozess den wir aktiv zur Fortentwicklung der Kanzlei gestalten. Wir empfinden uns dabei als Vorbild und geben unsere Erfahrungen an unsere Kunden weiter.

HELFEN

Wir helfen nicht nur unseren Mandanten bei Ihren Anliegen und Aufgaben rund um das Thema Steuern. Ein zentraler Aspekt ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung unter den Teammitgliedern bei den Herausforderungen des Arbeitsalltags. Wir sind füreinander da.
Denn gemeinsam werden wir mit den Mandanten oder im Team immer die beste Lösung für alle Beteiligten erreichen.

Informationen zu unserem Bereich Steuerberatung: für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Privatkunden helfen wir gerne.

Informationen zu unserem Bereich Gestaltungsberatung: Wir beraten Sie bei allen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Informationen zu unserem Bereich Digitale Buchhaltung: Sie scannen – wir buchen. So einfach geht Buchhaltung mit uns.

Informationen zu unserem Bereich Lohn-/Benefitberatung: Mitarbeiter motivieren – mit unserer BENEFITKARTE ganz einfach.

Informationen zu unserem Bereich Personalberatung: Mit uns finden Sie die richtigen Mitarbeiter, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Steuernews

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Betriebsveranstaltungen ab 2026: Hierarchische Beschränkung schließt Lohnsteuerpauschalierung von 25 % wieder aus
  • Fehlender Datenabgleich: Wenn das Finanzamt seine Möglichkeiten nicht nutzt
  • Pauschalversteuerung: Ist eine Mindestanzahl von Mitarbeitern erforderlich?
  • Steuervorteil für Arbeitnehmer und Ruheständler: Gewerkschaftsbeiträge sind ab 2026 neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzbar
  • Verabschiedung eines Arbeitnehmers: Feier des Arbeitgebers löst keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn aus
  • Werbungskosten von Arbeitnehmern: Wann liegt absetzbare typische Berufskleidung vor?
  • Werbungskosten: Aufwendungen eines Lkw-Fahrers

Informationen für Unternehmer

  • Immobiliengeschäft: Rückgängigmachung eines Erwerbs
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Neue Vordrucke zur umsatzsteuerlichen Erfassung
  • Kettenübertragung ohne Steuerfalle: So funktioniert die Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Multinationale Konzerne: 140 Staaten gehen mit BEPS-Projekt gegen aggressive Steuervermeidung vor
  • Neue Zwei-Stufen-Prüfung: Umsatzsteuerliche Behandlung dauerdefizitärer Einrichtungen
  • Quasi eine hoheitliche Nebenleistung: Anfertigung von Lichtbildern für Ausweisanträge
  • Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer: Diese Finanzämter sind für einzelne Länder zuständig
  • Vergünstigungen im Rahmen des NATO-Truppenstatuts: Aktualisierte Liste der amtlichen Beschaffungsstellen
  • Vermietung von Lagercontainern: Steuerfreie Fläche oder Umsatzsteuerfalle?
  • Virtuelle Automatensteuer: BFH hat keine verfassungs- und europarechtlichen Bedenken
  • Vorsteuerabzug versagt: Auch Mixpaletten müssen genau spezifiziert werden

Informationen für alle

  • Auslegungssache: Geltung einer Generalvollmacht
  • Außergewöhnliche Belastung: Können Kosten für die Abnehmspritze abgesetzt werden?
  • Bauaktivität zieht an: 10,8 % mehr Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2025
  • Bekämpfung von Steuerkriminalität: Berlin baut Fahndungsfinanzamt weiter aus
  • Ehrenamt wird gestärkt: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale erhöhen sich ab 2026
  • Ehrenamtliche Richter: Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts nach Vertagung der mündlichen Verhandlung
  • Gerichtliche Ausschlussfrist zur Klagebezeichnung: Auch das Finanzgericht muss über nachgereichte Unterlagen fristgerecht informiert werden
  • Gerichtsprozess eines Steuerberaters: Auch Klage in eigener Sache muss elektronisch eingereicht werden
  • Kein Spekulationsgewinn: Luxuswohnmobil kann als Gegenstand des täglichen Gebrauchs steuerfrei verkauft werden
  • Zeugenvernehmung vor dem Finanzgericht: Beweismittel Zeuge muss voll ausgeschöpft werden