Rufen Sie uns an: 09282/9822-0

Ihre Mail richten Sie an: info@brett-einsiedel.de

Kanzlei Brett Einsiedel –
mehr als nur Steuerberatung

Die familiengeführte Kanzlei Brett-Einsiedel wurde 1963 gegründet. Wir stehen mittlerweile in der dritten Generation für kompetente und innovative Steuerberatung.

EHRLICH

Ehrlichkeit gegenüber unseren Mandanten und unter den Teammitgliedern ist unser höchstes Gut. Partnerschaftlich und auf Augenhöhe wollen wir gemeinsam Lösungen für Ihre Herausforderungen entwickeln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf den Einzelnen und richten uns nach seinen Bedürfnissen.

OFFEN

Wir sind als Organisation und Team immer offen für Neues. Diese Offenheit gilt gegenüber Technik und Fachwissen genauso wie gegenüber Menschen. Digitalisierung ist dabei ein Kernprozess den wir aktiv zur Fortentwicklung der Kanzlei gestalten. Wir empfinden uns dabei als Vorbild und geben unsere Erfahrungen an unsere Kunden weiter.

HELFEN

Wir helfen nicht nur unseren Mandanten bei Ihren Anliegen und Aufgaben rund um das Thema Steuern. Ein zentraler Aspekt ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung unter den Teammitgliedern bei den Herausforderungen des Arbeitsalltags. Wir sind füreinander da.
Denn gemeinsam werden wir mit den Mandanten oder im Team immer die beste Lösung für alle Beteiligten erreichen.

Informationen zu unserem Bereich Steuerberatung: für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Privatkunden helfen wir gerne.

Informationen zu unserem Bereich Gestaltungsberatung: Wir beraten Sie bei allen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Informationen zu unserem Bereich Digitale Buchhaltung: Sie scannen – wir buchen. So einfach geht Buchhaltung mit uns.

Informationen zu unserem Bereich Lohn-/Benefitberatung: Mitarbeiter motivieren – mit unserer BENEFITKARTE ganz einfach.

Informationen zu unserem Bereich Personalberatung: Mit uns finden Sie die richtigen Mitarbeiter, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Steuernews

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Fallstrick bei Gehaltsumwandlung: Fahrradleasing kann die Rente schmälern
  • Geplanter Wegfall der Steuerklassen III und V: Deutliche Beschäftigungsanreize erwartet
  • Lohnsteuer: Ist die Übernahme von ausländischen Pensionsbeiträgen lohnsteuerpflichtig?
  • Nichtselbständige Tätigkeit: Besteuerung eines Grenzgängers während der Freistellung

Informationen für Unternehmer

  • Bescheidbekanntgabe: Kann man einer Gesellschaft nach deren Ende noch Post senden?
  • Betriebsvermögen: Verschonungsregelung im Falle mittelbaren Erwerbs
  • EuGH-Entscheidung: Weiterverkauf von Beförderungsleistungen nun unter Sonderregelung
  • Fristen und Termine: Was Unternehmer zur E-Rechnung wissen sollten
  • Grundstücksgesellschaft: Steuerschädliche Photovoltaikanlage
  • In Deutschland wie auch in der Eurozone: Konjunkturerwartungen sind eher mau
  • Lieferung wider Willen: Entschädigungen nach Enteignung sind mehrwertsteuerpflichtig
  • Pflicht ab 01.01.2025: Gerüstet für den Empfang von E-Rechnungen
  • Präzisierung zum Leistungsort: Umsatzsteuer bei Grundbuchauszügen
  • Recycelter Abfall: Gericht bestätigt Umsatzsteuerpflicht bei Wiederverwendung
  • Umsatzsteuersatz: Kein ermäßigter Steuersatz für pflanzliche Milchersatzprodukte
  • Vermietung von Seniorenwohnungen: Vermittlung von Dienstleistungen schließt erweiterte Gewerbesteuerkürzung aus

Informationen für alle

  • Abgabefristen: Nicht auf jede Verspätung folgt ein Verspätungszuschlag
  • Arbeitnehmer aufgepasst: Diese drei Werbungskostenarten sind häufig absetzbar
  • Aussetzungszinsen: Zinssatz von 6 % pro Jahr als verfassungswidrig eingestuft
  • Bitte nicht vergessen: Diese Sonderausgaben sind häufig absetzbar
  • Ehescheidung: Welche steuerlichen Besonderheiten die Ex-Partner kennen sollten
  • Einkommensteuerbescheid nach Trennung: Wie sich Ex-Partner ihren Anteil an der Erstattung sichern können
  • Grundrente: Freiwillige Einkommensteuererklärung kann Anspruch begründen oder erhöhen
  • Jahr für Jahr zu beachten: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen mindern die Steuerlast
  • Kindergeld: Wenn das Kind zwischen zwei Ausbildungsabschnitten steckt
  • Rentenbesteuerung: Letztes Jahr waren 68 % der Leistungen steuerpflichtig
  • Statistik 2023: Über zwei Drittel der Einsprüche waren erfolgreich
  • Trend erfasst Behörden: Steuerverwaltungen nehmen künstliche Intelligenz in den Fokus
  • Veräußerungsgeschäfte: Können Steuerberatungskosten für andere Einkünfte Veräußerungskosten sein?
  • Widerruf eines Verbraucherdarlehens: Von der Bank gezahlte Nutzungsentschädigung bleibt unbesteuert