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Kanzlei Brett Einsiedel –
mehr als nur Steuerberatung

Die familiengeführte Kanzlei Brett-Einsiedel wurde 1963 gegründet. Wir stehen mittlerweile in der dritten Generation für kompetente und innovative Steuerberatung.

EHRLICH

Ehrlichkeit gegenüber unseren Mandanten und unter den Teammitgliedern ist unser höchstes Gut. Partnerschaftlich und auf Augenhöhe wollen wir gemeinsam Lösungen für Ihre Herausforderungen entwickeln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf den Einzelnen und richten uns nach seinen Bedürfnissen.

OFFEN

Wir sind als Organisation und Team immer offen für Neues. Diese Offenheit gilt gegenüber Technik und Fachwissen genauso wie gegenüber Menschen. Digitalisierung ist dabei ein Kernprozess den wir aktiv zur Fortentwicklung der Kanzlei gestalten. Wir empfinden uns dabei als Vorbild und geben unsere Erfahrungen an unsere Kunden weiter.

HELFEN

Wir helfen nicht nur unseren Mandanten bei Ihren Anliegen und Aufgaben rund um das Thema Steuern. Ein zentraler Aspekt ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung unter den Teammitgliedern bei den Herausforderungen des Arbeitsalltags. Wir sind füreinander da.
Denn gemeinsam werden wir mit den Mandanten oder im Team immer die beste Lösung für alle Beteiligten erreichen.

Informationen zu unserem Bereich Steuerberatung: für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Privatkunden helfen wir gerne.

Informationen zu unserem Bereich Gestaltungsberatung: Wir beraten Sie bei allen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Informationen zu unserem Bereich Digitale Buchhaltung: Sie scannen – wir buchen. So einfach geht Buchhaltung mit uns.

Informationen zu unserem Bereich Lohn-/Benefitberatung: Mitarbeiter motivieren – mit unserer BENEFITKARTE ganz einfach.

Informationen zu unserem Bereich Personalberatung: Mit uns finden Sie die richtigen Mitarbeiter, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Steuernews

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Inflationsausgleichsprämie läuft weiter: Bis zu 3.000 EUR bleiben steuer- und sozialabgabenfrei
  • Mehr Netto vom Brutto: Lohnsteuer-Ermäßigung kann bis zum 30.11. beantragt werden
  • Mitarbeiterbeteiligung: Wie sind die Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich einzuordnen?
  • Vergütung für mehrjährige Tätigkeit: Keine Steuerermäßigung bei Auszahlung über drei Jahre
  • Werbungskosten: Auch bei Beamten stellt sich die Frage nach der ersten Tätigkeitsstätte

Informationen für Unternehmer

  • EuGH zur Umsatzsteuer: Preisgelder für Turnierteilnahme mit fremden Pferden
  • Friedhofs- und Bestattungswesen: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung
  • Kurzfristige Beherbergung: Auch die Vermietung von Wohncontainern unterliegt ermäßigter Umsatzsteuer
  • Neues aus Luxemburg: Minderung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit
  • Online-Plattformen und Mehrwertsteuer: Wer erbringt an wen die Dienstleistung?
  • Pensionszusagen unter Vorbehalt: Uneingeschränkte Widerrufsvorbehalte schließen Rückstellungsbildung aus
  • Photovoltaikanlagen: Finales BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz
  • Selbstnutzung und Verpachtung: Neue Hinweise für Jagdgenossen
  • Soll-Besteuerung: Aufgeschobene Fälligkeit einer Einnahme schiebt Umsatzsteuerentstehung nicht hinaus
  • Spenden für die Ukraine: Keine Besteuerung unentgeltlicher Wertabgaben
  • Umsatzsteuer und Sozialfürsorge: BMF passt seine Verwaltungsanweisung an
  • Äußerer Betriebsvergleich: Amtliche Richtsätze kommen auf den Prüfstand
  • Übergang der Steuerschuldnerschaft im Dreiecksgeschäft: Keine rückwirkende Berichtigung bei fehlendem Hinweis

Informationen für alle

  • Altfälle bis 2014: Auch ein kurzer Lehrgang ermöglichte Werbungskostenabzug für Folgeausbildung
  • Anwaltliche Vertretung vor Bundesgericht: Bei provozierter Mandatsablehnung gibt es keinen Notanwalt
  • Auch in der Niedrigzinsphase: Säumniszuschläge von 12 % pro Jahr sind rechtens
  • Energiepreispauschale: So kommen Studenten und Azubis an die Einmalzahlung
  • Festsetzungsfrist: Wann entsteht die Schenkungsteuer bei einer „mittelbaren Grundstücksschenkung“?
  • Heilbehandlungskosten: Können Beiträge für das Fitnessstudio außergewöhnliche Belastungen sein?
  • Rentenanpassung zum 01.07.2023: Kräftiger Anstieg hat auch steuerliche Folgen
  • Tempo-Check des Steuerzahlerbundes: Bearbeitungszeiten der Finanzämter verlängern sich
  • Veräußerungsgewinn: Kann man ein ausgeübtes Wahlrecht immer wieder ändern?
  • Vorstoß in NRW: Neues Landesfinanzkriminalamt
  • Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale: Tätigkeit in Impf- und Testzentren ist begünstigt