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Kanzlei Brett Einsiedel –
mehr als nur Steuerberatung

Die familiengeführte Kanzlei Brett-Einsiedel wurde 1963 gegründet. Wir stehen mittlerweile in der dritten Generation für kompetente und innovative Steuerberatung.

EHRLICH

Ehrlichkeit gegenüber unseren Mandanten und unter den Teammitgliedern ist unser höchstes Gut. Partnerschaftlich und auf Augenhöhe wollen wir gemeinsam Lösungen für Ihre Herausforderungen entwickeln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf den Einzelnen und richten uns nach seinen Bedürfnissen.

OFFEN

Wir sind als Organisation und Team immer offen für Neues. Diese Offenheit gilt gegenüber Technik und Fachwissen genauso wie gegenüber Menschen. Digitalisierung ist dabei ein Kernprozess den wir aktiv zur Fortentwicklung der Kanzlei gestalten. Wir empfinden uns dabei als Vorbild und geben unsere Erfahrungen an unsere Kunden weiter.

HELFEN

Wir helfen nicht nur unseren Mandanten bei Ihren Anliegen und Aufgaben rund um das Thema Steuern. Ein zentraler Aspekt ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung unter den Teammitgliedern bei den Herausforderungen des Arbeitsalltags. Wir sind füreinander da.
Denn gemeinsam werden wir mit den Mandanten oder im Team immer die beste Lösung für alle Beteiligten erreichen.

Informationen zu unserem Bereich Steuerberatung: für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Privatkunden helfen wir gerne.

Informationen zu unserem Bereich Gestaltungsberatung: Wir beraten Sie bei allen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Informationen zu unserem Bereich Digitale Buchhaltung: Sie scannen – wir buchen. So einfach geht Buchhaltung mit uns.

Informationen zu unserem Bereich Lohn-/Benefitberatung: Mitarbeiter motivieren – mit unserer BENEFITKARTE ganz einfach.

Informationen zu unserem Bereich Personalberatung: Mit uns finden Sie die richtigen Mitarbeiter, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Steuernews

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Aufstiegs-BAföG: Teilerlass von geförderten Darlehen führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
  • Betriebliche Gesundheitstage: Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen des Arbeitgebers sind nicht steuerfrei
  • Einkommensteuererklärung 2023: Wie sich die Kosten für Homeoffice und Arbeitszimmer absetzen lassen
  • Fingierte Unternehmensrechnungen: Mitarbeiter kann für Mehrwertsteuerbetrug haftbar sein
  • Im konkreten Fall: Anforderung des zeitnahen Führens eines Fahrtenbuchs
  • Jobsuche: Welche Bewerbungskosten sich steuerlich absetzen lassen
  • Mitarbeiterbeteiligung: Gewinn aus marktüblicher Veräußerung ist kein Arbeitslohn
  • Rettungssanitäter: Dauerhafte Bereichszuordnung begründet noch keine erste Tätigkeitsstätte

Informationen für Unternehmer

  • Anpassung durch das Ministerium: Innergemeinschaftlicher Erwerb von Neufahrzeugen
  • Betriebsprüfung: Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus
  • Eigenverbrauch: Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 2024
  • Eine Frage des richtigen Zeitpunkts: Schenkung von Betriebsvermögen
  • Erbfallschulden: Inwieweit müssen Erben bei einer Nachlassinsolvenz haften?
  • EuGH entscheidet zur Unternehmereigenschaft: Variable Verwaltungsratsvergütungen sind nicht automatisch steuerbar
  • Kassennachschau: Überraschungsbesuche vom Finanzamt nehmen wieder zu
  • Neue Behörde: Für mehr Steuergerechtigkeit im Onlinehandel
  • Neue Verwaltungsanweisung: Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel
  • Unionsrechtsprechung: Ausnahmsweise keine Steuerschuld trotz falsch ausgewiesener Umsatzsteuer

Informationen für alle

  • Auslandswohnsitz: Beschränkte Steuerpflicht eines ausgewanderten Ruheständlers
  • Berliner Testament: Wie ein „betagtes“ Vermächtnis besteuert wird
  • Düsseldorfer Tabelle: Wann sich der (gestiegene) Kindesunterhalt steuerlich absetzen lässt
  • Entwicklung 2023: Staatsdefizit geht leicht zurück
  • Grundsätzliches zum elektronischen Fahrtenbuch: Änderungen müssen ausgeschlossen oder zumindest dokumentiert sein
  • Kein Verstoß gegen Neutralitätspflicht: Finanzgericht muss auch auf begünstigende Fehler des Finanzamts hinweisen
  • Kindergeldanspruch: Rechtliche Gleichstellung zum Schutz der Familie
  • Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt: Prozesskosten sind nicht als Werbungskosten abziehbar
  • Steuerliche Vergünstigungen: Eltern erhalten entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag
  • Verfahren vor dem Bundesfinanzhof: In 44 % der Verfahren Entscheidungen zugunsten des Steuerzahlers
  • Zahlen zur Immobilienflaute: Grunderwerbsteuer bricht um 33,5 % ein
  • Überraschungsurteil: Gerichtsentscheidung darf nicht auf bisher unerörterten Gesichtspunkt gestützt werden