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Kanzlei Brett Einsiedel –
mehr als nur Steuerberatung

Die familiengeführte Kanzlei Brett-Einsiedel wurde 1963 gegründet. Wir stehen mittlerweile in der dritten Generation für kompetente und innovative Steuerberatung.

EHRLICH

Ehrlichkeit gegenüber unseren Mandanten und unter den Teammitgliedern ist unser höchstes Gut. Partnerschaftlich und auf Augenhöhe wollen wir gemeinsam Lösungen für Ihre Herausforderungen entwickeln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf den Einzelnen und richten uns nach seinen Bedürfnissen.

OFFEN

Wir sind als Organisation und Team immer offen für Neues. Diese Offenheit gilt gegenüber Technik und Fachwissen genauso wie gegenüber Menschen. Digitalisierung ist dabei ein Kernprozess den wir aktiv zur Fortentwicklung der Kanzlei gestalten. Wir empfinden uns dabei als Vorbild und geben unsere Erfahrungen an unsere Kunden weiter.

HELFEN

Wir helfen nicht nur unseren Mandanten bei Ihren Anliegen und Aufgaben rund um das Thema Steuern. Ein zentraler Aspekt ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung unter den Teammitgliedern bei den Herausforderungen des Arbeitsalltags. Wir sind füreinander da.
Denn gemeinsam werden wir mit den Mandanten oder im Team immer die beste Lösung für alle Beteiligten erreichen.

Informationen zu unserem Bereich Steuerberatung: für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Privatkunden helfen wir gerne.

Informationen zu unserem Bereich Gestaltungsberatung: Wir beraten Sie bei allen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Informationen zu unserem Bereich Digitale Buchhaltung: Sie scannen – wir buchen. So einfach geht Buchhaltung mit uns.

Informationen zu unserem Bereich Lohn-/Benefitberatung: Mitarbeiter motivieren – mit unserer BENEFITKARTE ganz einfach.

Informationen zu unserem Bereich Personalberatung: Mit uns finden Sie die richtigen Mitarbeiter, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Steuernews

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung
  • Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses: Besteuerung der Abgeltung des Urlaubsanspruchs
  • Entfernungspauschale: Wo ist die erste Tätigkeitsstätte bei einer Entsendung?
  • Mahlzeitengestellung durch Arbeitgeber: Welche Sachbezugswerte ab 2026 für die Vorteilsversteuerung gelten
  • Neue Minijobgrenze: Bis zu 603 EUR monatlich steuerfrei verdienen

Informationen für Unternehmer

  • Abschließendes Urteil aus Luxemburg: Wie Spezialwerkzeuge steuerlich bewertet werden
  • Factoring unter der Lupe: Klärung zur Umsatzsteuer bei Provisionen und Gebühren
  • Fehlende Zusammenballung von Einkünften: Corona-Finanzhilfen sind keine steuerbegünstigte Entschädigung
  • Grundbesitzende Gesellschaft: Keine erweiterte Kürzung für einen Treuhänder
  • Grundstücksunternehmen vermietet Kaufhaus: Mitvermietung eines Lastenaufzugs bringt erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht zu Fall
  • Keine Leistung, keine Steuer: Klare Grenze beim Forderungseinzug gezogen
  • NATO-Hauptquartiere: Konkretisierung von Umsatzsteuervergünstigungen
  • Neues Urteil: Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen als umsatzsteuerpflichtige Leistungen
  • Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften: Ordnungsgelder für 2024 werden erst ab Mitte März 2026 verhängt
  • Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden
  • Sanierung einer Burg: Vorsteuerabzug aus den Baukosten ist bei Absicht zur späteren steuerpflichtigen Vermietung zulässig
  • Umsetzung der Rechtsprechung: Durchschnittssatzbesteuerung in Land- und Forstwirtschaft
  • Unentgeltliche Mitarbeit im Betrieb: Vom Ehepartner genutztes häusliches Arbeitszimmer kann absetzbar sein

Informationen für alle

  • Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden
  • Dividende: Keine Gewerbesteuerfreiheit von Gewinnausschüttungen privilegierter Einrichtungen
  • Erben aufgepasst: Eine Erbschaft muss dem Finanzamt gemeldet werden
  • Kann teuer werden: Verspätungszuschlag für Einkommensteuererklärung
  • Klageerhebung durch Steuerberater: Wirrwarr bei elektronischer Registrierung rechtfertigt keine Einreichung per Fax
  • Teure Erbschaft: Strenge Voraussetzungen für eine Steuerstundung
  • Zweck verfehlt: Zuwendungen an eine Landesstiftung sind nicht von Schenkungsteuer befreit