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Kanzlei Brett Einsiedel –
mehr als nur Steuerberatung

Die familiengeführte Kanzlei Brett-Einsiedel wurde 1963 gegründet. Wir stehen mittlerweile in der dritten Generation für kompetente und innovative Steuerberatung.

EHRLICH

Ehrlichkeit gegenüber unseren Mandanten und unter den Teammitgliedern ist unser höchstes Gut. Partnerschaftlich und auf Augenhöhe wollen wir gemeinsam Lösungen für Ihre Herausforderungen entwickeln. Dabei nehmen wir Rücksicht auf den Einzelnen und richten uns nach seinen Bedürfnissen.

OFFEN

Wir sind als Organisation und Team immer offen für Neues. Diese Offenheit gilt gegenüber Technik und Fachwissen genauso wie gegenüber Menschen. Digitalisierung ist dabei ein Kernprozess den wir aktiv zur Fortentwicklung der Kanzlei gestalten. Wir empfinden uns dabei als Vorbild und geben unsere Erfahrungen an unsere Kunden weiter.

HELFEN

Wir helfen nicht nur unseren Mandanten bei Ihren Anliegen und Aufgaben rund um das Thema Steuern. Ein zentraler Aspekt ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung unter den Teammitgliedern bei den Herausforderungen des Arbeitsalltags. Wir sind füreinander da.
Denn gemeinsam werden wir mit den Mandanten oder im Team immer die beste Lösung für alle Beteiligten erreichen.

Informationen zu unserem Bereich Steuerberatung: für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Auch Privatkunden helfen wir gerne.

Informationen zu unserem Bereich Gestaltungsberatung: Wir beraten Sie bei allen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Informationen zu unserem Bereich Digitale Buchhaltung: Sie scannen – wir buchen. So einfach geht Buchhaltung mit uns.

Informationen zu unserem Bereich Lohn-/Benefitberatung: Mitarbeiter motivieren – mit unserer BENEFITKARTE ganz einfach.

Informationen zu unserem Bereich Personalberatung: Mit uns finden Sie die richtigen Mitarbeiter, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Steuernews

Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Niedriglohnsektor: So viel Mindestlohn wird 2024 gezahlt
  • Statistik zu Lohnsteuer-Außenprüfungen: 2,64 % der Arbeitgeber wurden im Jahr 2022 geprüft

Informationen für Unternehmer

  • Abbildung der geänderten Rechtsprechung: Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug
  • Abzug von Schuldzinsen: Auswirkungen von Über- oder Unterentnahmen eines Rechtsvorgängers
  • Aktualisierte Liste: Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
  • Arbeitslohn von Dritten: Wie hoch darf ein Trinkgeld sein?
  • EU-Kommission: Neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen
  • EuGH-Rechtsprechung übernommen: Ort der sonstigen Leistung bei Schadensregulierung
  • Gastronomie: Entgeltaufteilung nach der „Food-and-Paper“-Methode zulässig
  • Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung der Rückgängigmachung eines Anteilserwerbs
  • Ministerium gibt Hinweise: Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister
  • Vermittlung von Mobilfunkverträgen: Klärung zur Frage des Gerätebonus
  • Vermögensverwaltung ja oder nein: Teilweise Kürzung der Gewerbesteuer
  • Veräußerung von Mitunternehmeranteilen: Earn-out-Zahlungen sind erst bei Zufluss zu versteuern

Informationen für alle

  • Anhängige Musterverfahren: Steuerpflicht für Energiepreispauschale auf dem Prüfstand
  • Antragsveranlagung: Wann sich die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung lohnt
  • BayLfSt präzisiert: Umsätze in Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Einkommensteuererklärung 2023: Vorteil aus Gaspreisbremse muss doch nicht versteuert werden
  • Einkommensteuervorauszahlungen: Finanzamt darf auch Beträge für zukünftige Jahre festsetzen
  • Erbengemeinschaft mit Grundbesitz: Erbteilskauf setzt Spekulationsfrist nicht in Gang
  • Freiwilliges soziales Jahr nach Bachelor: Kindergeldanspruch kann an Erwerbstätigkeitsprüfung scheitern
  • Fremde Steuerschuld: Kann man die für einen anderen gezahlte Steuer zurückfordern?
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Heisenberg-Stipendium ist steuerfrei
  • Gerichtsverhandlung per Videokonferenz: Prozessbeteiligte müssen genügend Internetbandbreite mitbringen
  • Kindergeld: Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung
  • Kosten für private Bildungseinrichtung: Zahlungen an einen Förderverein können Schulgeld sein
  • Pflegepauschbetrag: Pflegepersonen können bis zu 1.800 EUR pro Jahr absetzen
  • Photovoltaikanlagen: Einspeisevergütungen setzen Sinkflug fort
  • Steuererklärung: Wenn das Finanzamt die beigefügten Unterlagen nicht beachtet
  • Unbürokratische Lösung: Kuchenverkauf an Schulen und Kitas bleibt umsatzsteuerfrei
  • Verspätete Beschwerdebegründung: Prozessbeteiligter muss Eingangsbestätigung kontrollieren
  • Zinsgünstige Darlehen: KfW-Bank fördert wieder klimafreundliche Neubauten
  • Zweitwohnungsteuer: Gemeinsame Arbeitswohnung von Eheleuten ist nicht befreit